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Inselzuschlag von am 14.08.2010 / 12:41 Uhr |
Ich habe das in den Versandoptionen bei Ländern so geregelt, dass ich einmal \"Deutschland Festland\" und einmal \"Deutsche Inseln\" angelegt habe. Hier kann man dann nur hoffen, dass der gemeine Kunde weiß, wo er wohnt ;-)
<br>Hat bis heute problemlos funktioniert :) |
| Antwort von www.KingFood.de am 14.08.2010 / 15:41 Uhr |
Hallo Uli,
diese Idee ist mir noch nicht gekommen, aber nach kurzer Überlegung ist es aber auch nicht das was ich meinte. Ohne dem Kunden zu nahe zu treten (schwarze Schafe gibt es überall), muß er ja dann im Shop selbst auswählen Festland oder Insel. Steht bei Insel nun ein Aufpreis von beispielsweise € 10,00 dahinter, wählt er doch lieber Festland und spart sich die € 10,00. Du bekommst dies erst mit, wenn du bei UPS oder einer anderen Spedition deine Packzettel druckst und aus € 6,70 werden auf einmal € 14,90 Versandkosten. Dann ist es zu spät für Dich. Wie willst Du dem Kunden erklären, dass er noch Inselzuschlag bezahlen soll? Aber wie heißt es so schön? Eingebüßt ist auch gehandelt. ;) |
| Antwort von Georg am 14.08.2010 / 23:39 Uhr |
Hallo,
also bei der Auswahl ist ja erst mal nichts von den Kosten zu sehen. Aber wenn Du davon ausgehst, dass er vorsätzlich falsche Angaben macht um einen günstigeren Preis zu erhalten, dann darfst Du natürlich auch nicht ins Ausland versenden, denn nach Deiner Logik wählt er ja dann auch Deutschland aus um sich das ganze dann doch nach Südamerika liefern zu lassen ;-)
Grüße Georg |
| Antwort von www.KingFood.de am 15.08.2010 / 09:20 Uhr |
Hallo Georg,
wenn der Versand ins Ausland geht, sehe ich es sofort an der Lieferadresse. Der Kunde muß ja ein Land wählen. Bei deutschen Inseln ist das anders - alles Deutschland. Woher soll ich wissen, welche Orte Deutschlands auf Inseln liegen und welche nicht? Das ist das Problem. Nach Bestellbestätigung habe ich den Auftrag angenommen und es ist ein Vertrag entstanden, welcher nachher nur noch schwer, wenn überhaupt zu ändern ist. Also kann ich im Nachhinein nicht sagen "Hallo Kunde du lebst auf einer deutschen Insel, zahle noch zusätzlich Inselzuschlag". Das ist dann vorbei. |
| Antwort von www.diegeschenkidee.net am 15.08.2010 / 11:53 Uhr |
<<<Nach Bestellbestätigung habe ich den Auftrag angenommen und es ist ein Vertrag entstanden,>>>
Wenn Du das so machst, ist das Dein Problem. |
| Antwort von am 15.08.2010 / 13:28 Uhr |
Hallo Uli,
warum nimmst Du nicht einfach einen Dienstleister der ohne Zuschlag auch auf deutsche Inseln liefert (z. B. DHL oder Hermes).
Gruß
baleroshop |
| Antwort von am 15.08.2010 / 13:32 Uhr |
Sorry,
die Antwort war natürlich an www.KingFood.de gerichtet.
Gruß baleroshop |
| Antwort von www.KingFood.de am 16.08.2010 / 12:44 Uhr |
Hallo baleroshop,
sicherlich hast Du in dieser Beziehung Recht. Aber DHL ist zu teuer und mit Hermes kenne ich mich noch nicht aus. Da ich Lebensmittel verkaufe handhabe ist es so, ich bekomme Vormittags die Ware durch UPS zugestellt und Nachmittags wird diese wieder von UPS abgeholt. Zwischen durch stelle ich für jeden meiner Kunden die Pakete zusammen. Das klappt bis jetzt immer sehr gut. Wenn da nicht der Inselzuschlag wäre. Ich bin der Meinung, daß dies eine kleine Lücke im Shopsystem ist.
Noch eine kleine Info an "diegeschenkidee":
"<<<Nach Bestellbestätigung habe ich den Auftrag angenommen und es ist ein Vertrag entstanden,>>>". Mit Sicherheit ist mit der Bestellbetätigung ein rechtsgültiger Vertrag entstanden. Ich weiß nicht was Du daran zu mäkeln hast? Da gibt es auch kein "WENN" und "ABER" mehr. Jede Partei hat dann seine im Vertrag festgelegten und bestätigten Pflichten zu erfüllen. Der Kunde bezahlt für die bestellte Ware und er Verkäufer liefert die Ware wie sie in seinem Shop beschrieben ist. Geschieht das nicht, ist es Betrug. |
| Antwort von www.diegeschenkidee.net am 16.08.2010 / 13:46 Uhr |
>>>Mit Sicherheit ist mit der Bestellbetätigung ein rechtsgültiger Vertrag entstanden. Ich weiß nicht was Du daran zu mäkeln hast? Da gibt es auch kein \"WENN\" und \"ABER\" mehr. Jede Partei hat dann seine im Vertrag festgelegten und bestätigten Pflichten zu erfüllen. Der Kunde bezahlt für die bestellte Ware und er Verkäufer liefert die Ware wie sie in seinem Shop beschrieben ist. Geschieht das nicht, ist es Betrug.<<<
<br>Es kommt darauf an, wie Du es in Deinen Informationspflichten für den Kunden definiert hast. Somit gibt es schon noch \"wenn\" und \"aber\".
<br>In Deinen AGB ist darüber leider nix zu finden. Somit sind die abmahngefährdet, da Du Deinen Informationspflichten nicht nachkommst.
<br>Und das nicht nur in diesem Punkt. |
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